Durchschnittstemperaturen vom März bis November :
| Monate |
III. |
IV. |
V. |
VI. |
VII. |
VIII. |
IX. |
X. |
XI. |
| Lufttemperatur °C |
5,5 |
10,5 |
16 |
19 |
21 |
20,5 |
16,5 |
11 |
5 |
| Wassertemperatur °C |
5 |
12,5 |
18,5 |
22 |
24,5 |
23,5 |
19,5 |
13 |
6,5 |
Hafenbenutzung
Die Hafenvorschriften sind in folgender Hinsicht einheitlich:
Nach dem Einlaufen und vorschriftsmässigen Anlegen ist eine Meldung beim Hafenmeister mit den Dokumenten des Schiffs erforderlich. Der Fahrer des Schiffs ist dafür verantwortlich, dass Besatzung und Passagiere die Hafenordnung einhalten. Das Entrichten der Hafennutzungsgebühr, dessen Tarife im öffentlichen Aushang (Anlage zur Hafenordnung) aufgelistet sind, ist obligatorisch. Bei der Anmeldung bestimmt der Hafenmeister die Anlegestelle für das Schiff. Meist hat man auf der für Gäste vorgesehenen Stelle anzulegen. Das Schiff darf sich nur auf der ihm zugewiesenen Stelle aufhalten. Sport-und private Schiffe dürfen den Verkehr der übrigen Schiffe nicht behindern. Sie dürfen die Anlegestellen anderer Schiffe auch vorübergehend nicht in Anspruch nehmen. Das Anlegen darf in folgenden Fällen nicht verweigert werden: im Notfall, um dringend nötige ärztliche Versorgung zu ermöglichen
oder einem Schiff, das vor Sturm Zuflucht sucht. Wenn der Sturm oder die Gefahr vorüber ist, ist die Anlegestelle übriger Schiffe binnen kürzester Zeit zu verlassen. Jedes Verhalten, das die Sicherheit von Hafen, Schiffen oder menschenleben gefähren kann, ist verboten. Für eventuell verursachte Schäden haftet der Verursacher finanziell, er hat Schadenersatz für die ihm verschuldeten Schäden zu leisten.
Benutzung von Verbrennungsmotoren und Motorbooten auf dem Plattensee:
Auf em Plattensee ist die Benutzung von mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten und betriebenen Kleinschiffen, Booten, Wasserfahrzeugen VERBOTEN! Diese Vorschrift gilt nicht für die den Umweltschutzvorschriften entsprechenden, mit eingebauten oder Hilfsmotoren ausgerüsteten Segelbooten oder booten, im Hafen und in seiner 300 m Umgebung, auf dem Weg der zwischen Szántódrév und Tihanyrév verkehrenden Fähren und in dem Streifen 300-300 m daneben, in medizinischen Notfällen, bei Bergung und Unfall, bei Sturmwarnung, bei vollkommenen Windstille bis zum Einlaufen in den nächsten Hafen.
Unbeschränkt benutzbar sind Elektromotoren.
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